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Private Versicherungen

Bei der Suche einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung sind wir mit unabhängigen Vergleichsprogrammen behilflich.

Pauschal eine Versicherungsgesellschaft zu empfehlen, wäre fatal, da eine Lösung genauso individuell sein muss wie Ihre Lebenssituation: Ob Single, Familie oder Rentner, ob Student, Berufseinsteiger, Selbstständig oder Beamter, ob Hausbesitzer oder Mieter, ob Vermögend oder noch im Vermögensaufbau befindlich... Die optimale Lösung ist genauso individuell wie Sie.

 

Einen generellen Überblick finden Sie in den folgenden Abschnitten:

Private Haftpflichtversicherung

Jeder benötigt eine private Haftpflichtversicherung, sie ist die wichtigste private Absicherung überhaupt. Kinder sind in der Regel bis zum Abschluss der ersten Ausbildung bei den Eltern mit versichert.

Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Versicherte für einen unabsichtlich herbei geführten Schaden an einer Person oder Sache haftbar gemacht werden kann. Eine weitere wichtige Leistung ist die Abwehr unberechtigter Forderungen. Da die Schadenshöhe nicht vorhersehbar ist, kann sie existenzbedrohende Ausmaße annehmen, gerade wenn geschädigte Personen Behinderungen davon tragen und nicht mehr arbeiten können oder wenn ganze Gebäude abbrennen.

Beim Abschluß ist darauf zu achten, dass alle versicherten Gefahren (d. h. Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden) mit der gleichen Versicherungssumme ausgestattet sind.

Ob weitere Risiken (Tiere, Surfbretter, Segelboote, Öltanks, etc.) abgedeckt werden müssen, ist individuell zu klären.

 

Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU-Rente)

Die zweitwichtigste Absicherungskomponente stellt die BU-Rentenversicherung dar. Will man den Wert seiner Arbeitskraft berechnen, multipliziert man sein Jahreseinkommen mit der Anzahl der noch verbleibenden Arbeitsjahre und erreicht so schnell Summen von über 1 Mio. Euro. Die Geburtsjahrgänge ab 1961 erhalten keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist die Prämie und um so wahrscheinlicher ist eine unkomplizierte Annahme. Personen mit bestehenden Erkrankungen erhalten häufig keinen Versicherungsschutz, oder nur zu schlechteren Bedingungen. Bei einigen Gesellschaften ist es sogar möglich, bereits Schüler zu versichern.

Da sehr viele Produkte mit unterschiedlich guten Bedingungswerken auf dem deutschen Markt angeboten werden, ist eine ausführliche Beratung unerlässlich. Die Preisspanne variiert je nach Beruf und Geschlecht um bis zu 200%!

Ob eine steuerliche Ansetzbarkeit in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab und sollte ungebingt vorher genau gepfrüft werden. Unter bestimmten Umständen führt eine steuerliche Ansetzbarkeit sogar zu einer geringeren Netto-BU-Rente (Basis-/Rüruprente!), also zu einer schlechteren Absicherung als ohne steuerliche Ansetzbarkeit!

Darüber hinaus sollte auch der Ansparprozeß für Ihre private Altervorsorge gegen das BU-Risiko abgesichert sein, da eine BU-Rente in den meisten Fällen nur bis zum max. Endalter 67 gezahlt wird.

 

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung, ob privat oder gesetzlich, ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Leistungen der gestzlichen Krankenversicherungen sind nahzu identisch, ebenso die Prämien, welche prozentual von Ihrem Einkommen berechnet werden. Leistungskürzungen sind jederzeit möglich und wurden in der Vergangenheit sehr häufig durchgeführt, um die Beiträge nicht explodieren zu lassen. Einige gesetzliche Krankenversicherungen gewähren Zuschüsse zu privaten Zusatzversicherungen, welche dringend angeraten werden um eine akzeptable Versorgung zu gewährleisten. Wir beraten Sie gerne.

Private Krankenversicherung (PKV)

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung berechnet sich nach dem aktuellem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten, ebenso bis zum 01.12.2012 nach dem Geschlecht (dringender Handlungsbedarf für Männer!!!). Ab einem Jahreseinkommen von 50.850 Euro (Stand 2012) darf man in die private Krankenversicherung wechseln, darunter ist man in der GKV pflichtversichert. Selbstständige und Beamte haben die freie Wahl. Die PKV ist keine Familienversicherung wie die GKV, jeder Versicherte zahlt seinen eigenen Beitrag. Als Faustformel gilt, dass eine Familie mit 2 Kindern den gleichen Beitrag zahlt wie in der GKV.

Da sehr viele Produkte mit unterschiedlich guten Bedingungswerken auf dem deutschen Markt angeboten werden, ist eine ausführliche Beratung unabdingbar.

Wir stellen Ihnen ein individuelles Konzept mit folgenden Leistungen zusammen:

  1. Ambulante Leistungen
  2. Stationäre Leistungen
  3. Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz u. Kieferorthopädie
  4. Einkommensabsicherung (Krankentagegeld)
  5. Leistungen zur Pflegepflicht und Pflegeergänzung
  6. Auslandsschutz
  7. Beitragsstabilisierung im Rentenalter

Wir beraten Sie ausführlich, qualifiziert und unabhängig!

Pflegepflichtversicherung/Pflegezusatzversicherung

Durch eine Pflegezusatzversicherung besteht die Möglichkeit, die Lücke zwischen der Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (max. 1.550 Euro p.m.) und den tatsächlichen Kosten für einen Pflegeplatz (mindestens 3.000,- Euro p.m.) zu schließen. Der Gesetzgeber hat dieses Problem auch erkannt und hat eine staatlich geförderte Versicherung eingeführt. In Analogie zur "Riester-Rente" wird diese "Pflege-Bahr" genannt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es für bestimmte Personen trotz staatlicher Förderung wesentlich vorteilhafter, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

 

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt dem Versicherten einen bestimmten Geldbetrag, wenn er durch einen Unfall bleibende Schäden davon trägt. Dieser Betrag dient dazu, sich den veränderten Lebensumständen anzupassen, sei es die Anschaffung eines behindertengerechten PKW, den Umbau des Bads, der Treppen und/oder der Türen im Haus, die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls usw. Es sollte immer eine Einmahlzahlung vereinbart werden damit die hohen einmaligen Kosten getragen werden können. Eine Unfallrente empfiehlt sich nur, wenn der Abschluss einer BU-Rente nicht möglich ist. Auch die meisten anderen Extras einer Unfallversicherung verteuern die Police nur, ohne sinnvoll zu sein. Unfall-Krankhaustagegeld, Genesungsgeld oder Unfall-Todesfallschutz sollten, wenn wirklich Bedarf besteht, nicht nur bei Unfall sondern bei Unfall und Krankheit gezahlt werden. Auch Versicherungen mit Beitragsrückgewähr sind nicht sinnvoll. Sie sugerieren kostenlosen Versicherungsschutz, sind aber nur eine Mogelpackung aus Versicherung und Sparprozess, der getrennt wesentlich günstiger dargestellt werden kann.

 

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt Ihre Wohnugseinrichtung (auch Bargeld und Wertsachen) gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Brand, Blitzschlag, Explosionen, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sie ist neben der Haftpflichtversicherung die am häufigsten in Anspruch genommene Versicherung in Deutschland. Ersetzt wird der Neuwert, d.h. Sachen gleicher Art und Güte zum Neupreis (im Vergleich zum niedrigeren Zeitwert). Die Versicherungssumme sollte also dem Wert des gesamten Hausrats entsprechen oder pauschal je qm berechnet werden. Die Prämien der Versicherungen unterscheiden sich sehr stark, da der Beitrag vom jeweiligen Wohnort abhängt. Einige Versicherungen unterscheiden auch weiter gehend nach Straßen, mache sogar nach Hausnr. Zusätzliche Einschlüsse wie Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Elementarrisiken (Erdbeben, Uberschwemmung, usw.) führen zu erheblichen varianzen in der Prämie. Es empfiehlt sich, den Hausrat auf Foto/Video fest zu halten, um in Schadensfall einen leichteren Nachweis führen zu können.

 

Rechtsschutzversicherung

Versichern kann man den Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz. Ersetzt werden die Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts, als auch Gerichts- und Gutachterkosten. Da die Bedingungswerke sehr unterschiedlich gestaltet sind, sollte man hier nicht nur auf den Tarifbeitrag achten, sondern die unterschiedlichen Leistungen miteinander vergleichen. Bei der Auswahl sind also vor allem die Bedingungen maßgebend, häufig lehnen die Rechtsschutz-versicherungen eine Regulierung ab. Generell besteht eine Wartezeit von drei Monaten, so dass nicht sofort Versicherungsschutz gegeben ist.

 

 

 

 


 
   
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